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Glossar›B

Barrierefreiheit (BFSG / WCAG)

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Onlineshops auch mit Screenreader, Tastatursteuerung oder bei Sehschwäche vollständig nutzbar sind. Seit 28. Juni 2025 ist das in Österreich für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern Pflicht: Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU um – in Deutschland als BFSG bekannt, inhaltlich mit denselben Anforderungen.

Betroffen sind vor allem Unternehmen mit B2C-Onlinehandel, E-Banking, Online-Buchungssystemen oder E-Ticketing. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen, größere Anbieter nicht. Als technischer Standard gilt die EN 301 549, die sich an den WCAG 2.1 Level AA orientiert – konkret etwa: Alt-Texte für Bilder, ausreichender Farbkontrast, vollständige Tastaturbedienbarkeit, verständliche Formularfehler.

Für eine bestehende Website heißt das in der Praxis: ein Audit gegen die WCAG-Kriterien, Nachbesserungen bei Kontrast, Formularen und Bildbeschreibungen, und meist eine Barrierefreiheitserklärung auf der Seite. Bestehende Verträge von vor dem Stichtag dürfen laut Übergangsregel bis längstens 28. Juni 2030 unverändert weiterlaufen.

Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro, wobei Behörden laut Gesetzesmaterialien bei ersten Verstößen eher beraten als strafen. Barrierefreiheit hängt eng mit Alt-Texten zusammen – ohne sie bleibt ein Bild für Screenreader-Nutzer:innen unsichtbar. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung; ob und in welchem Umfang das Gesetz für ein konkretes Unternehmen gilt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder die Ausnahmen im Gesetzestext selbst.

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Barrierefreiheit (BFSG / WCAG) ist bei uns kein Buzzword, sondern Teil unserer Arbeit. Passende Leistungen:

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Häufige Fragen zu Barrierefreiheit (BFSG / WCAG)

  • Was ist der Unterschied zwischen BFSG, BaFG und EAA?
    Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie, die jedes Land national umsetzen musste. Deutschland nennt seine Umsetzung Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Österreich Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – inhaltlich verfolgen beide dasselbe Ziel, digitale Angebote für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen.
  • Welche Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei machen?
    Betroffen sind vor allem Unternehmen mit B2C-Onlinehandel, E-Banking, Online-Buchungssystemen oder E-Ticketing. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen.
  • Was ist WCAG und welches Level braucht man?
    WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, gestaffelt in die Level A, AA und AAA. Der österreichische technische Standard EN 301 549 orientiert sich an Level AA, das auch international als Mindeststandard gilt.

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