Wir machen Ihre Website fit für den European Accessibility Act bis 2025: So gelingt es in 3 Schritten!

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European Accessibility Act 2025 – Barrierefreiheit wird zur Pflicht!

Rund 80 Millionen Menschen in Europa leben mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Allerdings sind 96% der Online-Angebote nicht vollständig barrierefrei.
Ab 2025 soll der European Accessibility Act (EAA) auch in Österreich zur Verbesserung dieser Situation beitragen. Das Problem: die Wenigsten sind darauf vorbereitet!

Wir machen Ihre Website fit für den European Accessibility Act bis 2025. So gelingt es in 3 Schritten!

 

So optimieren wir Ihre Website für Barrierefreiheit:

Wir machen Ihre Website barrierefrei – und das mit hochwertigem Webdesign. 

  • Ist-Analyse: Wir bewerten den aktuellen Stand Ihrer Website.
  • Umsetzung: Wir implementieren notwendige Verbesserungen.
  • Fortlaufende Optimierung: Wir beraten und unterstützen Sie weiterhin, inklusive eines Workshops für Ihr Team.

Bereiten Sie sich jetzt auf den European Accessibility Act vor und bieten Sie allen Nutzern ein inklusives Web-Erlebnis. Wir helfen Ihnen dabei!

 

Muss auch Ihre Website barrierefrei sein?

Die Richtlinie betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Websites. Das heißt, Sie müssen sich auf die Novelle vorbereiten. Doch keine Angst: Wir helfen Ihnen bei der Umstellung und beraten Sie eingehend. Dank unserer Expert:innen in Sachen Design und Development können wir Sie sicher und rechtskonform beraten.

 

Gibt es Ausnahmen oder Strafen?

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind von der Regelung ausgenommen. Dennoch sollte ein Mindestmaß an Barrierefreiheit unbedingt angestrebt werden. Zu den unterschiedlichen Konformitätsstufen kommen wir gleich.

WICHTIG: Verstöße können jedoch mit Geldstrafen bis zu 80.000 € geahndet werden.

 

Warum ist Accessibility entscheidend?

  • Rechtskonformität: Halten Sie sich an die aktuellen und zukünftigen Gesetze.
  • Umsatzsteigerung: Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen.
  • Innovationskraft: Die Berücksichtigung vielfältiger Bedürfnisse führt zu kreativen Lösungen.
  • Kundenzufriedenheit: Ein barrierefreies Erlebnis sorgt für zufriedene Nutzer.
  • SEO-Vorteile: Google bewertet barrierefreie Websites besser.
  • Starkes Branding: Zeigen Sie soziale Verantwortung.

 

Vergleich der WCAG-Konformitätsstufen

StufeBeschreibungEmpfohlen für
AGrundlegende ZugänglichkeitInformationsseiten, Blogs
AAErweiterte Zugänglichkeit, deckt die meisten Bedürfnisse abUnternehmenswebsites, E-Commerce, Portale
AAAHöchstes Zugänglichkeitsniveau, nicht immer praktisch umsetzbarSpezialisierte Anwendungen, öffentliche Einrichtungen

 

Unsere Dienstleistungen für Ihre Barrierefreiheit

SchrittVorgehensweiseErgebnis
Ist-AnalyseBewertung des aktuellen Zugänglichkeitsniveaus Ihrer WebsiteDiagnosebericht
UmsetzungImplementierung der notwendigen AnpassungenZugängliche Website
Fortlaufende OptimierungLaufende Beratung und AnpassungenStändige Compliance und Benutzerzufriedenheit

 

Gründe für Barrierefreiheit

  • Rechtskonformität

    Halten Sie sich an die aktuellen und zukünftigen Gesetze.

  • Umsatzsteigerung

    Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen.

  • Innovationskraft

    Die Berücksichtigung vielfältiger Bedürfnisse führt zu kreativen Lösungen.

  • Kundenzufriedenheit

    Ein barrierefreies Erlebnis sorgt für zufriedene Nutzer.

  • SEO-Vorteile

    Google bewertet barrierefreie Websites besser.

  • Starkes Branding

    Zeigen Sie soziale Verantwortung.

Wie können wir dir helfen?

  • Der European Accessibility Act (EAA) ist ein Gesetz der Europäischen Union, das am 17. April 2019 in Kraft getreten ist. Der vollständige Text des Gesetzes ist in der Rechtsdatenbank der EU zugänglich. Dieses Regelwerk hat die Absicht, ab dem Jahr 2025 gleiche Zugangsmöglichkeiten zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen in der EU sicherzustellen, inklusive Menschen mit Behinderungen.

  • Die EU legt fest, dass der Standard EN 301 549 eingehalten werden muss, welcher im Grunde dem weit verbreiteten Standard WCAG 2.1 Level AA entspricht. Darüber hinaus ist eine öffentlich einsehbare und regelmäßig aktualisierte Erklärung zur Zugänglichkeit erforderlich.

  • In Österreich wurde der European Accessibility Act durch das Barrierefreiheitsgesetz am 6. Juli 2023 implementiert. Ab dem 28. Juni 2025 haben Unternehmen die Pflicht, ausschließlich barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Es sind jedoch in bestimmten Fällen längere Übergangszeiträume möglich.

  • Das Gesetz gilt für eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Webseiten.

  • Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von unter 2 Millionen Euro aufweisen, fallen nicht unter die Vorgaben des European Accessibility Act. Dennoch empfehlen wir, proaktiv Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen, um allen Nutzern ein optimales Erlebnis zu bieten.

  • Mögliche Strafen für Verstöße gegen das Gesetz können Geldbußen bis zu 80.000 Euro umfassen. Im schlimmsten Fall kann sogar die Aussetzung des betroffenen Dienstes angeordnet werden.