Das Verfahren „Planet49“, in dem es um die seit Jahren hoch umstrittenen Cookies geht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun Stellung bezogen (Urteil vom 1. Oktober 2019, Az. C-673/17). Viele interpretieren das Urteil so, dass Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden dürfen. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte zusammengetragen und in diesem Artikel Zusammengefasst.
Bisher wurden Verstöße gegen die DSGVO in Österreich noch nicht monetär exekutiert. Dennoch wurde mit Einführung der DSGVO bzw. der ePrivacy Verordnung klar, dass sich viel tun wird – spannend war vor allem, welche Urteile in Sachen Google Analytics, Criteo und Double Click fallen würden.
Seit dem Causa “Planet49” gehen die Meinungen der Medien und der darin zu Wort kommenden Experten weit auseinander. Schuld daran trägt definitiv auch die undeutlich formulierte Pressemitteilung des EuGH im Kapitel „Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers“.
Immer wieder ist von Grauzonen in den Rechtstexten die Rede, ein eindeutiges Urteil gibt es nicht. Wir bei Blue Monkeys haben uns eingehend informiert und interpretieren die Meldungen wie folgt: “Ohne eindeutige Zustimmung/ Einwilligung des Users dürfen keinerlei Tracking-Cookies gesetzt werden. In diesem Fall scheint es auch egal, ob durch die Cookies tatsächlich personenbezogene Daten gespeichert werden, oder ob Daten anonymisiert gesichert werden.”
First Party Cookies, die für die reibungslose Darstellung und Nutzung der Website erforderlich sind, dürfen auch ohne Zustimmung gesetzt werden. Zu diesen zählen z.B.:
Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent Tool einzusetzen. Natürlich bringt dies Herausforderungen in Sachen Ladezeiten und UI/UX mit sich.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hier unsere Best Practice Beispiele für einen optimalen, konformen Cookie Notice vorstellen.
Folgende Punkte sollten bei der Einstellung des Cookie Notice beachtet werden:
Wir empfehlen bei WordPress das Tool Cookie Notice for GDPR. Letzteres funktioniert nämlich CMS unabhängig. Diese erfüllen alle uns wichtigen und vorgeschriebenen Vorgaben und Funktionalitäten.
Wenn Sie eine WordPress Seite betreiben empfehlen wir Ihnen das Tool Cookie Notice for GDPR. In diesem Plugin können Sie alle notwendigen Einstellungen vornehmen. Das Tool korrekt einbinden
Über einen Script-Teil können Sie angeben, welche Cookies vorab gesetzt werden dürfen und welche nicht. So kann Code eingegeben werden, der im Header vor dem schließenden Head-Tag verwendet werden soll. Selbiges kann im Body-Tag eingestellt werden.
Durch Aktivieren des Plugins wird der Cookie Notice schließlich eingeblendet. Kleinere Designanpassungen wie Hintergrund, Schrift etc. können ebenfalls angepasst werden.
Überprüfen Sie unbedingt auch die mobile Auflösung des Cookie Consent. Gegebenenfalls müssen Sie Designanpassungen via CSS vorgenommen werden.
Hier nun drei mögliche Darstellungen für einen User optimierten Cookie Notice, in dem User Experience und Marketing Ziele berücksichtigt wurden.
Variante 1: Ein mittig platzierter Cookie Notice, dessen Zustimmen und Ablehnen Buttons gleichwertig sind.
Variante 2: Ein unten am Bildschirmrand platzierter Cookie Notice, dessen Zustimmen und Ablehnen Buttons gleichwertig sind.
Variante 3: Ein mittig platzierter Cookie Notice, dessen Ablehnen Button unauffälliger gestaltet ist.
Variante 4: Ein unten am Bildschirmrand platzierter Cookie Notice, dessen Ablehnen Button kleiner platziert ist.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, je unauffälliger der Cookie Notice desto weniger wird dieser als störend wahrgenommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass User diesem Zustimmen ist jedoch auch äußerst gering. Aus diesem Grund empfehlen wir einen Cookie Notice, der erst nach User Interaktion angezeigt wird, dafür aber mittig platziert ist. Die Einbindung nach User Interaktion (z. B. Scroll Event, Timer 5 Sek. etc.) hat positive Auswirkungen auf die Ladezeiten Ihrer Website. Die Platzierung in der Mitte des Screens macht es wahrscheinlicher, dass User Ihre Einwilligung geben.
Wichtig: Eine Richtlinie, wo und wie der Cookie Notice zu platzieren ist, gibt es nicht!
Sollten Sie weitere Informationen zu Tools und Funktionalitäten von Cookie Hinweisen und Tracking Tools benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.